«Die Prüfungsleitenden erweiterten ihr Wissen, ihre Fähigkeiten und ihre Qualifikation durch regelmässige fachliche Aus- und Weiterbildungen.»
In diesem Kapitel berichtet die AB-ND jeweils über interne
Angelegenheiten.
Personelles
Die AB-ND wies im Jahr 2022 – wie budgetiert – einen Sollbestand von 10 Mitarbeitenden aus.12 Nach insgesamt drei Abgängen im Jahr 2021 konnte die AB-ND im Jahr 2022 drei neue Kolleginnen und Kollegen begrüssen. Nachdem der ehemalige Leiter per Ende März 2022 die AB-ND verlassen hatte, führte der stellvertretende Leiter die Behörde während dreier Monate ad interim. Die Aufsichtsbehörde war nach der Wahl der neuen Leiterin Prisca Fischer ab 1. Juli 2022 wieder vollzählig.
Aus- und Weiterbildungen
Die kontinuierliche Personalentwicklung ist ein wichtiger Faktor für den Erfolg der AB-ND. Ihre Prüfungsleitenden erweiterten ihr Wissen, ihre Fähigkeiten und ihre Qualifikationen durch regelmässige fachliche Aus- und Weiterbildungen . So besuchten sie 2022 entsprechende Veranstaltungen in den Bereichen OSINT, Informationstechnologie, Privacy sowie geopolitische Zukunftsentwicklungen. Daneben organisierte die AB-ND interne Weiterbildungen zu den Themen Befragungstechnik, Spionage-Abwehr, Cybersicherheit, Sicherheitspolitik, OSINT und Überwachung des Fernmeldeverkehrs.
Zugang zu amtlichen Dokumenten und Informationen
Die AB-ND als Teil der dezentralen Bundesverwaltung arbeitet im Auftrag der Bürgerinnen und Bürger. Diese haben ein Recht, zu wissen, was die Behörden leisten und wie sie ihren Auftrag erfüllen. Daraus leitet sich einerseits das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Zugang zu Informationen ab und andererseits die Pflicht der Behörden, zu informieren.
Das Öffentlichkeitsgesetz13 regelt Umfang und Grenzen der passiven Information. Jede Person kann Einsicht in amtliche Dokumente verlangen, ohne dabei ein besonderes Interesse geltend machen zu müssen. Bei der AB-ND gingen im Berichtsjahr keine Gesuche um Zugang zu amtlichen Dokumenten ein. Sie beantwortete sieben Anfragen von Medienschaffenden.
12 8,6 Vollzeitäquivalent auf zehn Personen verteilt.
13 Bundesgesetz vom 17. Dezember 2004 über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ; SR 152.3)